Das neue Strom-Enttlastungsgesetz
für das produzierende Gewerbe

Zuletzt aktualisiert am 10. Februar 2024

Wettbewerbsvorteil durch Steuerersparnis:

Alles, was Unternehmen über § 9b StromStG wissen müssen! Neue Entwicklungen und Regelungen

Zum 1. Januar 2024 sind signifikante Änderungen in Bezug auf die Steuerentlastung für produzierende Unternehmen gemäß § 9b StromStG in Kraft getreten. Hier sind die Schlüsselpunkte, die Unternehmen beachten sollten:

Begünstigte Verwendungszwecke:

• Der Entlastungssatz für Strom, der zwischen dem 1. Januar 2024, und dem 31. Dezember 2025, entnommen wird, beträgt nun 20 Euro pro Megawattstunde.

• Es ist wichtig zu beachten, dass Strommengen, die für Elektromobilität verwendet werden, von dieser Entlastung ausgeschlossen sind.

Voraussetzungen und Antragsverfahren

• Die Entnahme des Stroms muss für betriebliche Zwecke durch Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft erfolgen.

• Ein formeller Antrag muss beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht werden.

• Unternehmen, die Druckluft erzeugen und in Behältern abgeben, haben spezielle Regelungen, die sie beachten müssen.

Beihilferechtliche Vorgaben

• Die Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG wird als staatliche Beihilfe betrachtet, weshalb die entsprechenden beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden müssen.

Antragsprozess und Formalitäten

• Der Antrag muss gemäß § 17b Abs. 1 StromStV beim zuständigen Hauptzollamt mit den erforderlichen Formularen und Unterlagen eingereicht werden.

• Online-Anträge können über das Zoll-Portal gestellt werden, was den Prozess vereinfacht.

• Die Anmeldung muss bestimmte Angaben wie Verwendungszweck, Bankverbindung und entnommene Strommengen enthalten.

Pflichten und Abrechnungszeitraum

• Unternehmen müssen einen buchmäßigen Nachweis führen und bestimmte Aufzeichnungspflichten erfüllen.

• Der Entlastungsabschnitt entspricht dem Kalenderjahr, mit bestimmten Ausnahmen und Möglichkeiten für unterjährige Entlastungen.

Fazit

Die aktualisierten Regelungen für die Steuerentlastung nach § 9b StromStG ab 2024 bringen wichtige Änderungen mit sich, insbesondere im Hinblick auf die Höhe der Entlastung und die damit verbundenen Voraussetzungen. Unternehmen, die von dieser Steuerentlastung profitieren möchten, sollten sich mit den neuen Anforderungen vertraut machen und sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Schritte und Formalitäten korrekt erfüllen.

Für detaillierte Informationen können Sie sich gerne an uns wenden.